Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Wer Mitarbeiter beschäftigt, muss die EKAS Richtlinie 6508 umsetzen. Mit dem zweitägigen Kurs nach den Lernzielen der SUVA bieten wir eine Lösung an. Arbeitssicherheit lohnt sich aus ethisch-moralischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Gründen garantiert.
Auch Pferdebetriebe mit Familienfremden Arbeitskräften (Lernende zählen auch dazu) müssen die Vorschriften des Bundes umsetzen. Die getroffenen Massnahmen müssen mit einfachen Mitteln dokumentiert werden. Dafür kann man einen Spezialisten der Arbeitssicherheit beiziehen oder einen zweitägigen Kurs besuchen. Das gelernte muss nach dem Kurs jedoch im Betrieb umgesetzt werden.
Unfallversicherungsgesetz (UVG)
Im Unfallversicherungsgesetz Art. 82 Abs. 1 wird der Arbeitgeber verpflichtet, zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind. Gemäss Unfallversicherungsgesetz Art. 83 Abs. 2 erlässt der Bundesrat Vorschriften über die Mitwirkung von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit in den Betrieben.
Verordnung über die Unfallverhütung (VUV)
Alle Arbeitgeber haben gemäss Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten Art. 3 bis 10 die Pflicht, die in ihrem Unternehmen auftretenden Gefahren zu ermitteln und die erforderlichen Schutzmassnahmen und Anordnungen nach anerkannten Regeln der Technik zu treffen und persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Dies bedeutet konkret; der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer mindestens Reithelm, Schutzweste und Sicherheitsschuhe kostenlos zur Verfügung, welche auch getragen werden müssen.
Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Richtlinie, EKAS-Richtlinie 6508)
Die ASA-Richtlinie konkretisiert die Pflichten der Arbeitgeber über den Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit gemäss Verordnung über die Unfallverhütung sowie die Massnahmen zur Förderung der systemorientierten Prävention von Berufsunfällen, Berufskrankheiten (Arbeitssicherheit) und des Gesundheitsschutzes.